In unserer Prüfstelle in Bargteheide dürfen Sie selbstverständlich den gleichen kompetenten Prüfservice nach § 29 StVZO erwarten wie in unserem Mutterhaus in Neumünster.
Unsere PI und Kfz-Sachverständigen betreuen Sie abwechselnd wochenweise und garantieren Ihnen freundlichen und kompetenten HU- und AU-Service für Ihr Fahrzeug.
Auch hier sind wir Partner der DAT - das heißt, auch hier können Sie eine professionelle Bewertung Ihres Fahrzeuges nach DAT-Richtlinien in Auftrag geben.
Sofern Sie unverschuldet bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurden, erstellen wir Ihnen auch gern gegen schriftlichen Auftrag ein Gutachten, das Sie bei der Versicherung des Schädigers zur Schadenabwicklung einreichen können. In diesem Fall sind Sie zur freien Auswahl eines geeigneten Sachverständigen berechtigt, und die Kosten für das Gutachten sind durch die gegnerische (Kfz-)Haftpflichtversicherung zu erstatten.
Auch im Kasko-Fall stehen wir Ihnen gern mit unserem profunden Fachwissen zur Verfügung. Hier sollten Sie sich allerdings vorab mit Ihrer Kasko-Versicherung in Verbindung setzen.
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