In unserem Mutterhaus in Neumünster sind in der Regel zwei PI, die selbstverständlich gleichzeitig Kfz-Sachverständige sind, vor Ort, so dass nicht nur Ihre HU/AU, sondern auch Ihr Gutachtenauftrag zeitnah ausgeführt werden kann.
Selbstverständlich dürfen Sie von uns freundlichen und kompetenten Prüfservice nach § 29 StVZO erwarten.
Außer dem HU/AU-Service können Sie bei uns eine professionelle Bewertung Ihres Fahrzeuges nach DAT-Richtlinien in Auftrag geben (DAT-Partner). Oder Sie besitzen ein ganz besonderes Oldie-Schätzchen und benötigen für Ihre Versicherung eine Bewertung? Auch dann sind Sie bei uns richtig, denn wir sind außerdem ClassicData-Bewertungspartner.
Sofern Sie unverschuldet bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurden, erstellen wir Ihnen auch gern gegen schriftlichen Auftrag ein Gutachten, das Sie bei der Versicherung des Schädigers zur Schadenabwicklung einreichen können. In diesem Fall sind Sie zur freien Auswahl eines geeigneten Sachverständigen berechtigt, und die Kosten für das Gutachten sind durch die gegnerische (Kfz-)Haftpflichtversicherung zu erstatten.
Auch im Kasko-Fall stehen wir Ihnen gern mit unserem profunden Fachwissen zur Verfügung. Hier sollten Sie sich allerdings vorab mit Ihrer Kasko-Versicherung in Verbindung setzen.
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